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Unfair und Rechtswidrig – Gericht beendet Hetzjagd in Heidelberg

Ein AfD-Mitglied und Beirat des Stadtteilvereins Neuenheim, wurde nach einer polit-medialen Kampagne aus dem Verein ausgeschlossen. Jetzt urteilt das Landgericht: Die Vorwürfe gegen den Mann seien nicht nachvollziehbar, der Rauswurf unfair und rechtswidrig. Damit endet vorläufig die Hetzjagd einer selbstgerechten Koalition aus „demokratischen“ Politikern und „Journalisten“ mit Haltung.

Ein Skandal erschütterte Heidelberg im Herbst letzten Jahres: Einigen „demokratischen Bürgern“ war aufgefallen, dass Albert Maul, Beirat des Stadtteilvereins Neuenheim, auch Mitglied der AfD ist. Für viele scheint es inzwischen unbegreiflich, dass ein Mitglied dieser zugelassenen demokratischen Partei noch die gleichen Rechte in diesem Land genießen soll wie „normale“ Bürger. Prompt blies ein politmedialer Komplex aus Kommunalpolitikern und Haltungsjournalisten der örtlichen Rhein-Neckar Zeitung zur Treibjagd gegen den Mann. (IDA berichtete)

Vorwürfe und Ausschluss aus dem Verein

Auch der Heidelberger Stadtrat Waseem Butt (HIB) äußerte sich öffentlich kritisch zur Wahl eines AfD-Mitglieds in einen Stadtteilverein. In einer Pressemitteilung erklärte er später, er sei deshalb von AfD-Mitglied Maul aufgesucht und bedroht worden. Die Behauptungen Butts wurden ungeprüft von Medien und Stadtteilverein übernommen. (siehe hier)

Die Fairness hätte es erfordert, dass auch dem Beschuldigten die Möglichkeit gegeben worden wäre, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern. Diese Gelegenheit sollte Albert Maul jedoch nicht bekommen. Stattdessen wurde er in einer eilig zusammengerufenen Mitgliederversammlung per Abstimmung aus dem Verein geworfen. Er habe unter anderem gegen die politische Neutralität und gegen die Interessen des Vereins verstoßen, so die Begründung des Vereinsvorstands.

Beweise für die Behauptungen Waseem Butts: Ein Video, das der Stadtrat heimlich von der angeblichen Bedrohung aufgezeichnet hatte. Dieses Video bekam allerdings kaum jemand zu sehen, auch nicht der beschuldigte Maul.

Maul legte daraufhin Rechtsmittel ein und wehrte sich gegen den Ausschluss aus dem Verein, für den er sich 15 Jahre ehrenamtlich und mit Hingabe engagiert hatte. Nach seinen Schilderungen stellen sich die Umstände, die letztlich zu seinem Rauswurf geführt hatten, völlig anders dar. Er betont, er habe weder Butt bedroht noch dem Verein in irgendeiner Weise geschadet.

Landgericht: Rauswurf unbegründet und unfair

Das Landgericht Heidelberg hat nun entschieden und gibt Maul recht: Der Rauswurf aus dem Stadtteilverein war unrechtmäßig. Für das Gericht waren die Begründungen für den Vereinsausschluss nicht nachvollziehbar. Die Entscheidungen des Vorstands und der Mitgliederversammlung wurden als rechtswidrig eingestuft.

Dem Kläger war weder der Inhalt des Videos bekannt noch wurde ihm mitgeteilt, welche Zeugen welche Aussagen getroffen haben sollen. Diese Vorgehensweise des Stadtteilvereins stehe damit in eklatantem Widerspruch zu den Grundsätzen eines fairen Verfahrens, so das Gericht.

Das Gericht erklärte darüber hinaus, es ließe sich nicht „im Ansatz erkennen, durch welche konkrete Verhaltensweise der Kläger gegen eine politische Neutralitätspflicht verstoßen haben soll, die überdies derart schwerwiegend gewesen sein soll, dass sie zum Ausschluss aus dem Verein führte.“

Das Landgericht Heidelberg erklärte somit Albert Mauls Rauswurf aus dem Stadtteilverein für rechtswidrig und unwirksam. Der juristisch unterlegene Stadtteilverein musste seine Mitglieder und die Öffentlichkeit darüber informieren und trägt die Kosten des Verfahrens.

Hetzjagd juristisch beendet – vorläufig

Das Gericht hat damit einer Hetzjagd gegen einen Bürger ein vorläufiges Ende gesetzt. Unsere Grundrechte, die Grundsätze eines respektvollen Zusammenlebens und eines fairen Verfahrens gelten demnach immer noch auch für Menschen, die eine andere politische Überzeugung haben. Auch für AFD-Mitglieder. Auch in Heidelberg.

Die Geschehnisse in Heidelberg sind symptomatisch für eine Entwicklung, bei der selbsternannte „Demokraten“ bestimmten Personen nur zu gerne ihre Grundrechte aberkennen würden. Man unterstellt ihnen einfach, nicht demokratisch zu sein, Hass und Hetze zu verbreiten oder den Staat zu delegitimieren.

Das Urteil des Landgerichts Heidelberg zeigt einer selbstgerechten hypermoralisierenden Koalition aus Kommunalpolitik und Haltungsjournalismus allerdings klare Grenzen auf. Auch Oppositionelle haben in diesem Staat noch Rechte.

Politische Säuberungen in Heidelberg?

Eine pauschale Diffamierung von Menschen, weil sie eine andere politische Überzeugung haben, ist mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar. Der Versuch, unbequeme Personen aus der Öffentlichkeit, aus Vereinen oder Parlamenten zu verbannen, ist ein Verstoß gegen unsere Verfassung.

Was in Heidelberg exerziert wurde, unterstützt von Gemeinderäten, Vereinen und der örtlichen Rhein-Neckar-Zeitung, erinnert fatal an den Beginn politischer Säuberungen. Maßnahmen, die ergriffen werden, um politische Gegner oder abweichende Meinungen aus politischen, sozialen oder beruflichen Positionen zu entfernen, kennen wir aus anderen Ländern und aus der eigenen Geschichte.

Es beginnt mit dem Ausschluss aus Organisationen und Vereinen, mit Einschüchterungen und Entlassungen aber es mündet oft in physische Gewalt und Inhaftierungen. Das Ziel ist, die Macht einer bestimmten Gruppe oder Regierung zu festigen, indem sichergestellt wird, dass alle einflussreichen Positionen mit loyalen Unterstützern besetzt sind.

Wer derartige Zustände herbeisehnt, sollte sich hüten, über Demokratie zu dozieren. Und wer sich in Zukunft noch als Demokraten bezeichnen will, kann nicht untätig dabei zusehen, wie Hass und Hetze in Politik und Medien die Vielfalt unseres Zusammenlebens gefährden, indem unerwünschte Ansichten zum Ausschluss aus der Gemeinschaft führen. Eine offene Gesellschaft erfordert Mut, Respekt und Toleranz. Sie ist nicht vereinbar mit Machtmissbrauch, Hetze und Ausgrenzung.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Gerlinde

    Recht soll recht bleiben

  2. Andy Malinski

    Vorerst hat das Recht gesiegt … es steht aber zu befürchten, dass das nur ein einzelner Sieg war, der die Volksfront der selbsternannten „Guten“ erst recht zu einem neuen Versuch anstacheln wird. Leider hat der Marsch durch die Institutionen nicht vor den Richterstühlen Halt gemacht und mit frisch geschärften und optimierten Waffen an einem gewogeneren Ort werden wir bald eine Neuaufführung eines vergleichbaren Schmierenstückes erleben.

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